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Mit einer Kippregel wird der Höhenunterschied eines entfernten Punktes zum Beobachtungsort gemessen. Mit dem Lineal lässt sich gleichzeitig die Richtung zum Zielpunkt aufzeichnen. Gelegentlich kommt es vor, dass sehr steile Winkel eingestellt werden mussten. Bei vorliegendem Instrument wird die Neigung nicht, wie bei älteren Kippregeln üblich, über eine vertikal angeordnete Mikrometerschraube verstellt, sondern der Teilkreis direkt durch eine Schraube tangential bewegt, vergleichbar mit der Bewegung von Schnecke und Schneckenrad. Zum Einblick in das Fernrohr sind zwei Okulare in der gleichen Fassung vorhanden. Schraubt man die Fassung ab, erscheinen zwei Gesichtsfeldblenden. Ein möglicher Grund dafür ist, dass in einer Blende ein Fadenkreuz zum Anpeilen von Zielen, in der anderen ein Mikrometer zur Distanzmessung (siehe Inventarnummer 626) eingelassen gewesen sein kann. Stellt man eine Messlatte bekannter Länge am Zielpunkt auf und zählt, wieviele Teilstriche des Mikrometers sie überdeckt, kann man daraus die Entfernung zum Ziel ableiten. Weniger anzeigen
Die Kippregel trägt zwei Signaturen. Das zeigt, dass für die Herstellung präziser Vermessungsgeräte Anfang des 19. ... mehr anzeigen
Die Kippregel trägt zwei Signaturen. Das zeigt, dass für die Herstellung präziser Vermessungsgeräte Anfang des 19. Jahrhunderts Werkstätten zum Teil zusammenarbeiteten. In diesem Fall wurde der Teilkreis für die Ablesung des Neigungswinkels von Traugott Leberecht von Ertel (1778-1858) hergestellt, während das Fernrohr vom Optischen Institut von Joseph von Utzschneider (1763-1840) und Josef von Fraunhofer (1787-1826) gefertigt wurde. Sehr ähnliche Instrumente baute das Optische Institut auch mit mechanischen Teilen, die in der Werkstatt von Joseph Liebherr (1767-1840) gefertigt wurden. Weniger anzeigen